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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können, und welche Behandlung wünschen Sie dann? Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Erstellung.

Worum es geht

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, falls Sie Ihren Willen später nicht mehr selbst äußern können, etwa nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder im hohen Alter.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in diesem Fall für Sie handeln und entscheiden darf. Beide Dokumente ergänzen sich.

Warum eine ärztliche Beratung hilft

Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie konkret genug ist. Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen dafür oft nicht aus. Im Gespräch klären wir, welche Behandlungssituationen gemeint sein können und was einzelne Maßnahmen bedeuten, zum Beispiel künstliche Ernährung, Beatmung oder Wiederbelebung. So halten Sie Ihre Wünsche so fest, dass Angehörige und behandelnde Ärztinnen und Ärzte sie verstehen und umsetzen können.

So läuft die Beratung ab

  • Gespräch über Ihre Wünsche, Ihre Werte und Ihren Gesundheitszustand
  • Erklärung der medizinischen Begriffe und der Situationen, die eintreten können
  • Unterstützung beim Formulieren und Ausfüllen der Dokumente

Die ärztliche Beratung ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen etwa zu Vermögensangelegenheiten besprechen Sie am besten mit einer Notarin, einem Notar oder einer Rechtsanwältin.

Kosten

Diese Leistung gehört nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Über die voraussichtlichen Kosten informieren wir Sie vor der Behandlung.

Fragen zur Behandlung?

Rufen Sie uns an unter 036454 50669. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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